+49 (0) 228 40 38 77 51 | info@bk-systems-germany.de

Allgemeine Verkaufsbedingungen

01 - Allgemeines

Al­le Ver­käu­fe, Lie­fe­run­gen und An­ge­bo­te er­fol­gen aus­schließ­lich auf der Grund­la­ge dieser Verkaufs­be­din­gun­gen. Der Be­stel­ler er­klärt sich durch die An­nah­me ei­nes An­ge­bo­tes, die Ertei­lung ei­nes Auf­tra­ges bzw. ggf. das Zahlen der Vorkasse mit un­se­ren Ge­schäfts­be­din­gun­gen voll­in­halt­lich ein­ver­stan­den. Ab­wei­chen­de Ge­schäfts­be­din­gun­gen des Be­stel­lers sind für uns in je­dem Fal­le nicht ver­pflich­tend, auch wenn kein aus­drück­li­cher Wi­der­spruch durch uns er­folgt.  An­ders­lau­ten­de Be­din­gun­gen und Ab­wei­chun­gen von un­se­ren Ge­schäfts­be­din­gun­gen kön­nen aus­schließ­lich durch ein schrift­li­ches Be­stä­ti­gungs­schrei­ben un­se­rer Ge­schäfts­lei­tung Wirk­sam­keit er­lan­gen. Münd­li­che Ab­re­den sind un­ver­bind­lich. Bis zu ei­ner ge­gen­tei­li­gen Ver­ein­ba­rung gel­ten die­se Ge­schäfts­be­din­gun­gen für den ge­sam­ten ge­gen­wär­ti­gen und künf­ti­gen Ge­schäfts­ver­kehr, auch so­weit bei Auf­trä­gen im Rah­men ei­ner be­ste­hen­den Ge­schäfts­be­zie­hung auf un­se­re Be­din­gun­gen nicht be­son­ders Be­zug ge­nom­men wird.

 

02 - An­ge­bo­te

Un­se­re An­ge­bo­te sind frei­blei­bend und un­ver­bind­lich, die Gültigkeitsdauer beträgt wie im Angebot ausgeschrieben oder bei Fehlen dieser Angabe 30 Tage. Unsere Bedienungs-, Installations- und Wartungshinweise sind Bestandteil aller Angebote und Teil unserer Katalogunterlagen. Zeichnungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind allgemeine Kennzeichnungen oder Richtwerte und sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Alle Angaben, insbesondere technische Daten, sind ohne Gewähr. Die finale Prüfung auf Eignung und Verwendung der Ware für den geplanten Nutzungszweck obliegt dem Kunden.

 

03 - Auf­trä­ge

Erst durch un­se­re schrift­li­che Be­stä­ti­gung gel­ten Auf­trä­ge als an­ge­nom­men; für un­se­re Lie­fer­ver­pflich­tun­gen ist al­lei­ne die­se Auf­trags­be­stä­ti­gung maß­ge­bend. Er­folgt eine Lie­fe­rung oh­ne vor­he­ri­ge Be­stä­ti­gung, so ist der Rech­nungs­in­halt der Auf­trags­be­stä­ti­gung gleich­zu­set­zen. Musterlieferungen werden jeweils automatisch nach der vereinbarten Zeitdauer zur Begutachtung berechnet, wenn die Ware nicht rechtzeitig unserem Lager zurückgeschickt wird.

 

04 - Prei­se und Versandkosten

Al­le Prei­se sind frei­blei­bend. Sie gel­ten aus­schließ­lich Ver­packung und Versicherung rein net­to ab Werk nach Lie­fer­mög­lich­keit und un­frei, vor­be­halt­lich gleich­blei­ben­der Rohstoff-, Ma­te­ri­al-, Lohn-, Fracht- und Ver­packungs­ko­sten. Sofern nicht anders im Angebot angegeben, gelten für alle Sendungen die allgemeinen Verpackungs- und Transportkosten. Diese können unter hydraulik-haendler.de/Verpackungs-und-Transportkosten eingesehen werden und sind Bestandteil dieser Verkaufsbedingungen.

 

Fehl­frach­ten, so­weit die­se vom Käu­fer ver­ur­sacht sind, ge­hen zu La­sten des Käu­fers. Bei Stor­nie­rung bzw. An­nul­lie­rung von Be­stel­lun­gen ge­hen bis da­hin ent­stan­de­ne Ko­sten, Auf­wen­dun­gen und Ar­bei­ten, so­weit nicht an­der­wei­tig ein­zu­set­zen, zu La­sten des Be­stel­lers. Sollten Extra-Aufwendungen entstehen, behalten wir uns vor, diese gesondert zu berechnen.

 

05 - Lie­fe­rung, Lieferzeit und Teillieferungen, Abrufaufträge, Exportsendungen

Für je­den Auf­trag bleibt die Ver­ein­ba­rung der Lie­fer­zeit vor­be­hal­ten. Die Lie­fer­frist be­ginnt ab Ein­gang al­ler vom Be­stel­ler be­nö­tig­ten Un­ter­la­gen, al­ler er­for­der­li­chen Ge­neh­mi­gun­gen nach Be­sei­ti­gung al­ler son­sti­gen Lie­fer­hin­der­nis­se. Bei recht­zei­ti­ger Mel­dung der Ver­sand­be­reit­schaft gilt die Lie­fer­zeit als ein­ge­hal­ten, wenn die Ab­sen­dung oh­ne un­se­rer Ver­schul­den nicht mög­lich ist. Ei­ne Pflicht zur Ein­hal­tung ver­ein­bar­ter Lie­fer­fri­sten kann nur un­ter der Vor­aus­set­zung ei­nes un­ge­stör­ten Fa­bri­ka­tions­gan­ges über­nom­men wer­den.

 

Die Fol­gen hö­he­rer Ge­walt, Be­triebs­stö­run­gen, be­hörd­li­cher Maß­nah­men, Man­gel an Roh- und Hilfs­stof­fen und an­de­re un­vor­her­ge­se­he­ne Um­stän­de bei uns und un­se­ren Lie­fe­ran­ten be­rech­ti­gen uns, die Lie­fer­pflich­ten ganz oder teil­wei­se auf­zu­he­ben. Die Nicht­ein­hal­tung oder ver­spä­te­te Er­fül­lung be­stä­tig­ter Lie­fer­fri­sten be­rech­tigt nicht zur Gel­tend­ma­chung der Scha­den­er­satz­an­sprü­che oder zur Auf­trags­strei­chung. Vorstehende Lieferhemmnisse berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag, ohne dass dem Kunden deshalb Schadensersatz oder sonstige Ansprüche zustehen. Zu ei­ner Nach­lie­fe­rung der aus­ge­fal­le­nen Wa­ren­men­gen sind wir be­rech­tigt, aber nicht ver­pflich­tet.

 

Sofern die Menge, die Größe, das Gewicht oder die Beschaffenheit der Ware es verlangt, sind wir zu Teillieferungen berechtigt. Dies gilt ebenso, wenn die Waren oder deren Komponenten von uns unverschuldet zu unterschiedlichen Zeitpunkten bei uns eintreffen. Wünscht der Kunde ausdrücklich eine Teillieferung, so werden diese auf Grundlage der allgemeinen Verpackungs- und Transportkosten in der jeweils gültigen Fassung gesondert in Rechnung gestellt.

 

Abrufaufträge können in vollständiger Bestellmenge durch uns geordert und gelagert werden. Änderungswünsche können nach Bestelleingang des Kunden nicht mehr berücksichtigt werden. Es gilt der vereinbarte Endtermin der Abruffrist. Offene Mengen werden danach, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres und unabhängig vom Lieferstand, in Rechnung gestellt. Die Gültigkeit der Abrufaufträge richtet sich nach Verfügbarkeit der Waren und der Angebotslage.

 

Bei Export-Lieferungen ins Nicht-EU-Ausland erfolgt die Zollausfuhranmeldung stets durch die von uns beauftrage Firma Gerlach Zolldienste GmbH. Die Kosten hierfür werden weiterberechnet. Zusätzlich benötigte Export-Zertifikate müssen vorab bezüglich Ihrer Verfügbarkeit angefragt und bei Bestelleingang angefordert werden. Je nach Art und Umfang der Dokumente fallen dafür gesonderte Kosten an. Eine Übersicht der verfügbaren Dokumente kann unter hydraulik-haendler.de/dokumente-und-zertifikate eingesehen werden.

 

06 - Ge­fahrüber­gang

Mit Ü­ber­ga­be der Wa­re an ei­nen Spe­di­teur oder Lie­fe­ran­ten in un­se­ren Werks­räu­men geht die Ge­fahr auf den Be­stel­ler über. Die Wahl des Be­för­de­rungs­mit­tels und -weges bleibt uns eben­so wie die Wahl der Ver­p­ackung über­las­sen. Bei Selbstabholung und Ab­nah­me­ver­zug durch den Be­stel­ler geht die Ge­fahr durch Mit­tei­lung der Ver­sand­be­reit­schaft bzw. durch Be­reit­stel­lung der Ware am vereinbarten Lieferort auf den Be­stel­ler über.

 

07 - Be­an­stan­dun­gen

Der Kunde hat die Ware nach Empfang auf Mängel zu untersuchen. Unabhängig davon ist die Funktionsfähigkeit frühestmöglich, spätestens jedoch vor Auslieferung seiner Produkte sicherzustellen. Be­an­stan­dun­gen kön­nen nur dann be­rück­sich­tigt wer­den, wenn sie bin­nen einer Wo­che nach Wa­ren­er­halt schrift­lich bei uns an­ge­mel­det wer­den. Ver­steck­te Feh­ler und Be­an­stan­dun­gen kön­nen nach Ab­lauf der Ge­währ­lei­stungs­frist nicht mehr gel­tend ge­macht wer­den.

 

08 - Ge­währ­lei­stungs­ver­pflich­tung

Un­se­re Ver­pflich­tung zur Ge­währ­lei­stung be­schrän­ken wir auf die Ver­pflich­tung, ma­ngel­haf­te Tei­le, so­weit dies mög­lich ist, un­ent­gelt­lich durch man­gel­freie Tei­le zu er­set­zen. Die be­män­gel­ten Tei­le ge­hen in un­ser Ei­gen­tum über, falls sie er­setzt wer­den. Sie müssen uns zur Nachprüfung in jedem Fall überlassen werden. Ist der Er­satz von man­gel­haf­ten Tei­len ob­jek­tiv un­wirt­schaft­lich oder mit ei­nem im Ver­gleich zum Auf­trags­wert un­zu­mut­bar ho­hen Auf­wand ver­bun­den, so hat der Be­stel­ler ein Min­de­rungs­recht. Im Übrigen sind Scha­den­er­satz­an­sprü­che jedweder Art we­gen Transportschäden, man­gel­haf­ter Lie­fe­rung, ins­be­son­de­re auch Ent­schä­di­gung für ent­gan­ge­nen Ge­winn, so­wie Fol­ge­schä­den, Min­de­rungs-, Wand­lungs-, An­fech­tungs- oder Rück­tritts­rech­te aus­ge­schlos­sen. Die Ge­währ­lei­stungs­frist be­trägt 12 Mo­na­te ab Lie­fer­da­tum. In Fäl­len au­ßer­or­dent­li­cher Be­an­spru­chung (Mehr­schicht­be­trieb etc.) re­du­­ziert sich die­se Frist auf 6 Mo­na­te. Die Män­gel­haf­tung be­zieht sich nicht auf na­tür­li­che Ab­nut­zung, feh­ler­haf­te Be­die­nung, fal­sche Be­triebs­mit­tel, Ab­än­de­run­gen der Wa­re in Ei­gen­ar­beit durch den Käu­fer so­wie son­sti­ge durch uns nicht zu ver­tre­ten­de Feh­ler an der Wa­re. Für die Zu­lie­fer­wa­re gel­ten die Ge­währ­lei­stungs­vor­schrif­ten des Zu­lie­fe­rers. Für Anwendungen oder Eigenschaften der einzelnen Produkte, die nicht ausdrücklich in unseren Katalogen, technischen Datenblättern, Bedienungs-, Installations- und Wartungshinweisen zugesichert oder durch andere Aussagen unserer technischen Abteilung schriftlich bestätigt werden, besteht weder für die Ware noch für Folgeschäden ein Ersatz- oder Garantieanspruch, gleich ob es sich um Personen oder Sachschäden handelt. In diesen Fällen besteht auch im Sinne der Produkthaftpflicht kein Anspruch gegen den Lieferer. Besondere Eigenschaften, die ein Produkt erfüllen soll, und nicht in unseren technischen Druckschriften als Standard ausgewiesen sind, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Lieferer.

 

09 - Ei­gen­tums­vor­be­halt

Das Ei­gen­tum geht erst dann auf den Käu­fer über, wenn er sei­ne ge­sam­ten Ver­bind­lich­kei­ten aus dem frag­li­chen Kauf­ver­trags­ver­hält­nis ge­tilgt hat. Die An­nah­me von Wech­seln und Schecks gilt nur zah­lungs­hal­ber. Zah­lung durch Scheck un­ter gleich­zei­ti­ger Be­grün­dung ei­nes Fi­nan­zie­rungs­ver­hält­nis­ses durch Wech­sel gilt nicht als Til­gung der Kauf­for­de­rung. Wird die ge­lie­fer­te Wa­re oder wer­den Tei­le da­von in ei­nen an­de­ren Ge­gen­stand ein­ge­baut, so er­lischt der Ei­gen­tums­vor­be­halt nicht; viel­mehr gilt Mit­ei­gen­tum nach den Wert­ver­hält­nis­sen an dem neu­en Ge­gen­stand als ver­ein­bart. Grund­sätz­lich wird, auch wenn der Käu­fer bei Zah­lung ei­ne be­stimm­te For­de­rung als tilg­bar ge­nannt hat, die Zah­lung auf die äl­te­ste Schuld an­ge­rech­net.

 

Der Käu­fer ist be­rech­tigt, die un­ter Ei­gen­tums­vor­be­halt ge­lie­fer­te Wa­re im ge­wöhn­li­chen Ge­schäfts­ver­kehr wei­ter zu ver­ar­bei­ten oder zu ver­äu­ßern. Da­ge­gen darf er die Wa­re nicht ver­pfän­den oder zur Si­che­rung über­eig­nen. Für den Fall des Wei­ter­ver­kaufs bzw. der Wei­ter­ver­ar­bei­tung tritt der Käu­fer schon jetzt al­le For­de­run­gen aus der Wei­ter­ver­äu­ße­rung mit al­len Ne­ben­rech­ten ge­gen den Dritt­schuld­ner und bis zur Hö­he des Rech­nungs­be­tra­ges mit der Be­fug­nis der an­tei­li­gen Ein­zie­hung der For­de­rung si­cher­heits­hal­ber ab. So­weit der Käu­fer die ab­ge­tre­te­ne For­de­rung selbst ein­zieht, ge­schieht dies nur treu­hän­de­risch. Die für uns ein­ge­zo­ge­nen Er­lö­se sind so­fort an uns ab­zu­lie­fern. Auf un­ser Ver­lan­gen ist der Käu­fer ver­pflich­tet, die Ab­tre­tung den Zweit­käu­fern be­kannt zu ma­chen und die zur Gel­tend­ma­chung un­se­rer Rech­te ge­gen den Zweit­käu­fer er­for­der­li­chen Aus­künf­te zu ge­ben. Von ei­ner Pfän­dung oder je­der Be­ein­träch­ti­gung un­se­rer Rech­te durch Drit­te muss uns der Käu­fer un­ver­züg­lich benachrichtigen. Für den Fall, dass der Zweit­käu­fer nicht so­fort bar be­zahlt, hat der Käu­fer uns das ver­län­ger­te Ei­gen­tum vor­zu­be­hal­ten.

 

Die Bestimmungen zu diesem Eigentumsvorbehalt müssen von jedem Kunden gesondert bestätigt werden.

 

10 - Zah­lungs­be­din­gun­gen

Sofern nicht anders vereinbart, sind Zah­lun­gen in­ner­halb von 30 Ta­gen rein Net­to frei an uns zu lei­sten. Bei Über­schrei­tung des Zah­lungs­zie­les von 30 Ta­gen tritt Ver­zug oh­ne wei­te­re Mah­nung ein. Bei Zah­lungs­ver­zug ist der Schuld­be­trag monatlich mit 6 % über dem Bundesbankdiskontsatz zu ver­zin­sen, mindestens +6 %. Wir behalten uns vor, gegebenenfalls auf die Zahlungsart Vorkasse zu bestehen.

 

Bei Zahlungen aus dem Nicht-EU-Ausland gilt stets die Zahlungsart Vorkasse und alle Banktransaktionsgebühren sind vollständig vom Kunden zu tragen (OUR Instruktion). Die Bestellung wird gegebenenfalls erst nach Erhalt des vollen Rechnungsbetrags weitergeführt. Wählt der Käufer aus dem Nicht-EU-Ausland die Zahlungsart PayPal, erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Online-Bezahldienst PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg. Hier gelten die aktuellen PayPal-Nutzungsbedingungen, welche unter folgendem Link eingesehen werden können: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full. Alle PayPal-Transaktionsgebühren müssen vom Kunden getragen werden. Diese werden auf Wunsch gesondert in der Rechnung ausgewiesen und variieren je nach Land des Auftraggebers. Grundsätzlich sind alle Zahlungen aus dem Ausland in Euro zu begleichen. Bei PayPal muss zwingend eine Geldanforderung durch uns an den Kunden gerichtet werden, bevor dieser die Zahlung vornehmen darf.

 

Mindestbestellwert:

 

Beträgt der Nettowarenwert nach Abzug aller Rabatte weniger als 100,00 € netto, wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 20,00 € erhoben.

 

Ei­ne Auf­rech­nung durch den Käu­fer ist eben­so wie ein Zu­rück­be­hal­tungs­recht aus­ge­schlos­sen, es sei denn, dass der Ver­käu­fer sol­che An­sprü­che schrift­lich an­er­kannt hat bzw. sol­che An­sprü­che rechts­kräf­tig fest­ge­stellt sind.

 

11 - Wa­ren­rück­nah­me

Die Entscheidung über eine Rücknahme bei einwandfreier, unbenutzter, nicht eingebauter und originalverpackter Ware obliegt uns. Grundsätzlich können nur Standardkomponenten wiedereingelagert werden. Bei Rücknahme bereits gelieferter und berechneter Waren berechnen wir 25 % des Wa­ren­net­to­wer­tes als Kosten für die Wiedereinlagerung.

 

12 - Un­ter­la­gen und Zertifikate

Zeich­nun­gen, Un­ter­la­gen, Ent­wür­fe, Kataloge, Prospekte und Ko­sten­vor­an­schlä­ge blei­ben in un­se­rem Ei­gen­tum. Oh­ne un­se­re Zu­stim­mung dür­fen sol­che Un­ter­la­gen we­der ver­viel­fäl­tigt, noch Drit­ten zu­gäng­lich ge­macht wer­den. Mit An­ge­bo­ten ver­sand­te Un­ter­la­gen sind un­ver­züg­lich an uns zu­rück­zu­ge­ben, falls ein Ver­trag nicht zu­stan­de kommt.

 

Bescheinigungen und Zertifikate sind durch uns nur beizubringen, wenn dies ausdrücklich bei Angebotsstellung offeriert und danach eindeutig mit der Bestellung angefordert wird. Insbesondere sind wir nicht verantwortlich für die Bereitstellung jedweder Dokumente, die für ein Inverkehrbringen der Ware außerhalb Deutschlands notwendig ist. Eine Übersicht aller Zertifikate und Bescheinigungen nebst Preisen und Bestellkriterien kann unter hydraulik-haendler.de/dokumente eingesehen werden.

 

13 - Trans­port­schä­den

Be­schä­dig­te Verpackungen (nicht weiter auspacken) müssen dem Lieferer sofort bei der Anlieferung angezeigt werden. Schadensfeststellungen sind nach dem Auspacken innerhalb 24 Stunden bei der Post, innerhalb 4 Tagen beim Spediteur und 1 Woche bei Bahnversand anzuzeigen. Wenn der Schaden später festgestellt wird, muss eine eidesstattliche Erklärung mit Zeugenunterschrift eingereicht werden. Eine Schadenübernahme durch den Lieferer ist dann aber nicht automatisch gegeben. Achtung! Alle Waren werden auf Gefahr des Empfängers versendet.

 

14 - Er­fül­lungs­ort und Ge­richts­stand

Er­fül­lungs­ort für Zah­lun­gen und Lie­fe­run­gen ist 53225 Bonn. Ge­richts­stand für al­le Un­ei­nig­kei­ten aus ei­nem Ver­trag, so­wie für Un­ei­nig­kei­ten über die Verbindlichkeiten ei­nes Ver­tra­ges ist Bonn.

 

15 - Son­sti­ges

Der Kauf- oder Lie­fe­rungs­ver­trag so­wie die­se Be­din­gun­gen blei­ben auch bei et­wai­ger recht­li­cher Un­wirk­sam­keit ein­zel­ner Be­stim­mun­gen in ih­ren Tei­len ver­bind­lich.

 

Stand 01.01.2023

© 2023 · BK-Systems Germany GmbH