+49 (0) 228 40 38 77 51 | info@bk-systems-germany.de
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01 - Allgemeines
Alle Verkäufe, Lieferungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Verkaufsbedingungen. Der Besteller erklärt sich durch die Annahme eines Angebotes, die Erteilung eines Auftrages bzw. ggf. das Zahlen der Vorkasse mit unseren Geschäftsbedingungen vollinhaltlich einverstanden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers sind für uns in jedem Falle nicht verpflichtend, auch wenn kein ausdrücklicher Widerspruch durch uns erfolgt. Anderslautende Bedingungen und Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen können ausschließlich durch ein schriftliches Bestätigungsschreiben unserer Geschäftsleitung Wirksamkeit erlangen. Mündliche Abreden sind unverbindlich. Bis zu einer gegenteiligen Vereinbarung gelten diese Geschäftsbedingungen für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr, auch soweit bei Aufträgen im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung auf unsere Bedingungen nicht besonders Bezug genommen wird.
02 - Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, die Gültigkeitsdauer beträgt wie im Angebot ausgeschrieben oder bei Fehlen dieser Angabe 30 Tage. Unsere Bedienungs-, Installations- und Wartungshinweise sind Bestandteil aller Angebote und Teil unserer Katalogunterlagen. Zeichnungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind allgemeine Kennzeichnungen oder Richtwerte und sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Alle Angaben, insbesondere technische Daten, sind ohne Gewähr. Die finale Prüfung auf Eignung und Verwendung der Ware für den geplanten Nutzungszweck obliegt dem Kunden.
03 - Aufträge
Erst durch unsere schriftliche Bestätigung gelten Aufträge als angenommen; für unsere Lieferverpflichtungen ist alleine diese Auftragsbestätigung maßgebend. Erfolgt eine Lieferung ohne vorherige Bestätigung, so ist der Rechnungsinhalt der Auftragsbestätigung gleichzusetzen. Musterlieferungen werden jeweils automatisch nach der vereinbarten Zeitdauer zur Begutachtung berechnet, wenn die Ware nicht rechtzeitig unserem Lager zurückgeschickt wird.
04 - Preise und Versandkosten
Alle Preise sind freibleibend. Sie gelten ausschließlich Verpackung und Versicherung rein netto ab Werk nach Liefermöglichkeit und unfrei, vorbehaltlich gleichbleibender Rohstoff-, Material-, Lohn-, Fracht- und Verpackungskosten. Sofern nicht anders im Angebot angegeben, gelten für alle Sendungen die allgemeinen Verpackungs- und Transportkosten. Diese können unter hydraulik-haendler.de/Verpackungs-und-Transportkosten eingesehen werden und sind Bestandteil dieser Verkaufsbedingungen.
Fehlfrachten, soweit diese vom Käufer verursacht sind, gehen zu Lasten des Käufers. Bei Stornierung bzw. Annullierung von Bestellungen gehen bis dahin entstandene Kosten, Aufwendungen und Arbeiten, soweit nicht anderweitig einzusetzen, zu Lasten des Bestellers. Sollten Extra-Aufwendungen entstehen, behalten wir uns vor, diese gesondert zu berechnen.
05 - Lieferung, Lieferzeit und Teillieferungen, Abrufaufträge, Exportsendungen
Für jeden Auftrag bleibt die Vereinbarung der Lieferzeit vorbehalten. Die Lieferfrist beginnt ab Eingang aller vom Besteller benötigten Unterlagen, aller erforderlichen Genehmigungen nach Beseitigung aller sonstigen Lieferhindernisse. Bei rechtzeitiger Meldung der Versandbereitschaft gilt die Lieferzeit als eingehalten, wenn die Absendung ohne unserer Verschulden nicht möglich ist. Eine Pflicht zur Einhaltung vereinbarter Lieferfristen kann nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Fabrikationsganges übernommen werden.
Die Folgen höherer Gewalt, Betriebsstörungen, behördlicher Maßnahmen, Mangel an Roh- und Hilfsstoffen und andere unvorhergesehene Umstände bei uns und unseren Lieferanten berechtigen uns, die Lieferpflichten ganz oder teilweise aufzuheben. Die Nichteinhaltung oder verspätete Erfüllung bestätigter Lieferfristen berechtigt nicht zur Geltendmachung der Schadenersatzansprüche oder zur Auftragsstreichung. Vorstehende Lieferhemmnisse berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag, ohne dass dem Kunden deshalb Schadensersatz oder sonstige Ansprüche zustehen. Zu einer Nachlieferung der ausgefallenen Warenmengen sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Sofern die Menge, die Größe, das Gewicht oder die Beschaffenheit der Ware es verlangt, sind wir zu Teillieferungen berechtigt. Dies gilt ebenso, wenn die Waren oder deren Komponenten von uns unverschuldet zu unterschiedlichen Zeitpunkten bei uns eintreffen. Wünscht der Kunde ausdrücklich eine Teillieferung, so werden diese auf Grundlage der allgemeinen Verpackungs- und Transportkosten in der jeweils gültigen Fassung gesondert in Rechnung gestellt.
Abrufaufträge können in vollständiger Bestellmenge durch uns geordert und gelagert werden. Änderungswünsche können nach Bestelleingang des Kunden nicht mehr berücksichtigt werden. Es gilt der vereinbarte Endtermin der Abruffrist. Offene Mengen werden danach, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres und unabhängig vom Lieferstand, in Rechnung gestellt. Die Gültigkeit der Abrufaufträge richtet sich nach Verfügbarkeit der Waren und der Angebotslage.
Bei Export-Lieferungen ins Nicht-EU-Ausland erfolgt die Zollausfuhranmeldung stets durch die von uns beauftrage Firma Gerlach Zolldienste GmbH. Die Kosten hierfür werden weiterberechnet. Zusätzlich benötigte Export-Zertifikate müssen vorab bezüglich Ihrer Verfügbarkeit angefragt und bei Bestelleingang angefordert werden. Je nach Art und Umfang der Dokumente fallen dafür gesonderte Kosten an. Eine Übersicht der verfügbaren Dokumente kann unter hydraulik-haendler.de/dokumente-und-zertifikate eingesehen werden.
06 - Gefahrübergang
Mit Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Lieferanten in unseren Werksräumen geht die Gefahr auf den Besteller über. Die Wahl des Beförderungsmittels und -weges bleibt uns ebenso wie die Wahl der Verpackung überlassen. Bei Selbstabholung und Abnahmeverzug durch den Besteller geht die Gefahr durch Mitteilung der Versandbereitschaft bzw. durch Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferort auf den Besteller über.
07 - Beanstandungen
Der Kunde hat die Ware nach Empfang auf Mängel zu untersuchen. Unabhängig davon ist die Funktionsfähigkeit frühestmöglich, spätestens jedoch vor Auslieferung seiner Produkte sicherzustellen. Beanstandungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie binnen einer Woche nach Warenerhalt schriftlich bei uns angemeldet werden. Versteckte Fehler und Beanstandungen können nach Ablauf der Gewährleistungsfrist nicht mehr geltend gemacht werden.
08 - Gewährleistungsverpflichtung
Unsere Verpflichtung zur Gewährleistung beschränken wir auf die Verpflichtung, mangelhafte Teile, soweit dies möglich ist, unentgeltlich durch mangelfreie Teile zu ersetzen. Die bemängelten Teile gehen in unser Eigentum über, falls sie ersetzt werden. Sie müssen uns zur Nachprüfung in jedem Fall überlassen werden. Ist der Ersatz von mangelhaften Teilen objektiv unwirtschaftlich oder mit einem im Vergleich zum Auftragswert unzumutbar hohen Aufwand verbunden, so hat der Besteller ein Minderungsrecht. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche jedweder Art wegen Transportschäden, mangelhafter Lieferung, insbesondere auch Entschädigung für entgangenen Gewinn, sowie Folgeschäden, Minderungs-, Wandlungs-, Anfechtungs- oder Rücktrittsrechte ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferdatum. In Fällen außerordentlicher Beanspruchung (Mehrschichtbetrieb etc.) reduziert sich diese Frist auf 6 Monate. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, fehlerhafte Bedienung, falsche Betriebsmittel, Abänderungen der Ware in Eigenarbeit durch den Käufer sowie sonstige durch uns nicht zu vertretende Fehler an der Ware. Für die Zulieferware gelten die Gewährleistungsvorschriften des Zulieferers. Für Anwendungen oder Eigenschaften der einzelnen Produkte, die nicht ausdrücklich in unseren Katalogen, technischen Datenblättern, Bedienungs-, Installations- und Wartungshinweisen zugesichert oder durch andere Aussagen unserer technischen Abteilung schriftlich bestätigt werden, besteht weder für die Ware noch für Folgeschäden ein Ersatz- oder Garantieanspruch, gleich ob es sich um Personen oder Sachschäden handelt. In diesen Fällen besteht auch im Sinne der Produkthaftpflicht kein Anspruch gegen den Lieferer. Besondere Eigenschaften, die ein Produkt erfüllen soll, und nicht in unseren technischen Druckschriften als Standard ausgewiesen sind, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Lieferer.
09 - Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus dem fraglichen Kaufvertragsverhältnis getilgt hat. Die Annahme von Wechseln und Schecks gilt nur zahlungshalber. Zahlung durch Scheck unter gleichzeitiger Begründung eines Finanzierungsverhältnisses durch Wechsel gilt nicht als Tilgung der Kaufforderung. Wird die gelieferte Ware oder werden Teile davon in einen anderen Gegenstand eingebaut, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht; vielmehr gilt Miteigentum nach den Wertverhältnissen an dem neuen Gegenstand als vereinbart. Grundsätzlich wird, auch wenn der Käufer bei Zahlung eine bestimmte Forderung als tilgbar genannt hat, die Zahlung auf die älteste Schuld angerechnet.
Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiter zu verarbeiten oder zu veräußern. Dagegen darf er die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Für den Fall des Weiterverkaufs bzw. der Weiterverarbeitung tritt der Käufer schon jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung mit allen Nebenrechten gegen den Drittschuldner und bis zur Höhe des Rechnungsbetrages mit der Befugnis der anteiligen Einziehung der Forderung sicherheitshalber ab. Soweit der Käufer die abgetretene Forderung selbst einzieht, geschieht dies nur treuhänderisch. Die für uns eingezogenen Erlöse sind sofort an uns abzuliefern. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Zweitkäufern bekannt zu machen und die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Zweitkäufer erforderlichen Auskünfte zu geben. Von einer Pfändung oder jeder Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen. Für den Fall, dass der Zweitkäufer nicht sofort bar bezahlt, hat der Käufer uns das verlängerte Eigentum vorzubehalten.
Die Bestimmungen zu diesem Eigentumsvorbehalt müssen von jedem Kunden gesondert bestätigt werden.
10 - Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen innerhalb von 30 Tagen rein Netto frei an uns zu leisten. Bei Überschreitung des Zahlungszieles von 30 Tagen tritt Verzug ohne weitere Mahnung ein. Bei Zahlungsverzug ist der Schuldbetrag monatlich mit 6 % über dem Bundesbankdiskontsatz zu verzinsen, mindestens +6 %. Wir behalten uns vor, gegebenenfalls auf die Zahlungsart Vorkasse zu bestehen.
Bei Zahlungen aus dem Nicht-EU-Ausland gilt stets die Zahlungsart Vorkasse und alle Banktransaktionsgebühren sind vollständig vom Kunden zu tragen (OUR Instruktion). Die Bestellung wird gegebenenfalls erst nach Erhalt des vollen Rechnungsbetrags weitergeführt. Wählt der Käufer aus dem Nicht-EU-Ausland die Zahlungsart PayPal, erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Online-Bezahldienst PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg. Hier gelten die aktuellen PayPal-Nutzungsbedingungen, welche unter folgendem Link eingesehen werden können: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full. Alle PayPal-Transaktionsgebühren müssen vom Kunden getragen werden. Diese werden auf Wunsch gesondert in der Rechnung ausgewiesen und variieren je nach Land des Auftraggebers. Grundsätzlich sind alle Zahlungen aus dem Ausland in Euro zu begleichen. Bei PayPal muss zwingend eine Geldanforderung durch uns an den Kunden gerichtet werden, bevor dieser die Zahlung vornehmen darf.
Mindestbestellwert:
Beträgt der Nettowarenwert nach Abzug aller Rabatte weniger als 100,00 € netto, wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 20,00 € erhoben.
Eine Aufrechnung durch den Käufer ist ebenso wie ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, dass der Verkäufer solche Ansprüche schriftlich anerkannt hat bzw. solche Ansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
11 - Warenrücknahme
Die Entscheidung über eine Rücknahme bei einwandfreier, unbenutzter, nicht eingebauter und originalverpackter Ware obliegt uns. Grundsätzlich können nur Standardkomponenten wiedereingelagert werden. Bei Rücknahme bereits gelieferter und berechneter Waren berechnen wir 25 % des Warennettowertes als Kosten für die Wiedereinlagerung.
12 - Unterlagen und Zertifikate
Zeichnungen, Unterlagen, Entwürfe, Kataloge, Prospekte und Kostenvoranschläge bleiben in unserem Eigentum. Ohne unsere Zustimmung dürfen solche Unterlagen weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Mit Angeboten versandte Unterlagen sind unverzüglich an uns zurückzugeben, falls ein Vertrag nicht zustande kommt.
Bescheinigungen und Zertifikate sind durch uns nur beizubringen, wenn dies ausdrücklich bei Angebotsstellung offeriert und danach eindeutig mit der Bestellung angefordert wird. Insbesondere sind wir nicht verantwortlich für die Bereitstellung jedweder Dokumente, die für ein Inverkehrbringen der Ware außerhalb Deutschlands notwendig ist. Eine Übersicht aller Zertifikate und Bescheinigungen nebst Preisen und Bestellkriterien kann unter hydraulik-haendler.de/dokumente eingesehen werden.
13 - Transportschäden
Beschädigte Verpackungen (nicht weiter auspacken) müssen dem Lieferer sofort bei der Anlieferung angezeigt werden. Schadensfeststellungen sind nach dem Auspacken innerhalb 24 Stunden bei der Post, innerhalb 4 Tagen beim Spediteur und 1 Woche bei Bahnversand anzuzeigen. Wenn der Schaden später festgestellt wird, muss eine eidesstattliche Erklärung mit Zeugenunterschrift eingereicht werden. Eine Schadenübernahme durch den Lieferer ist dann aber nicht automatisch gegeben. Achtung! Alle Waren werden auf Gefahr des Empfängers versendet.
14 - Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen ist 53225 Bonn. Gerichtsstand für alle Uneinigkeiten aus einem Vertrag, sowie für Uneinigkeiten über die Verbindlichkeiten eines Vertrages ist Bonn.
15 - Sonstiges
Der Kauf- oder Lieferungsvertrag sowie diese Bedingungen bleiben auch bei etwaiger rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren Teilen verbindlich.
Stand 01.01.2023
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